Allgemeine Geschäftsbedingungen der Intermedia über die Erbringung von Dienstleistungen

    § 1 Geltungsbereich, Ansprechspartner

    (1) Die nachstehenden AGB gelten für den zwischen Intermedia, Yenidogan mah. Saray Bosna cad., No. 80/A, 54100 Adapazari/Sakarya (nachfolgend "Anbieter") und dem jeweiligen Vertragspartner (nachfolgend "Kunde") abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung von Dienstleistungen im Rahmen des von ihm angebotenen Produkts "VGG Vorteilsgemeinschaft Germany".

    Für alle Kundenrückfragen und Korrespondenz wie Widerrufe, Kündigungen etc. ist die VGG Vorteilsgemenschaft Germany, in Hannover zuständig: VGG Vorteilsgemeinschaft Germany, Bahnhofstraße 8, 30159 Hannover, Telefon: 01805-6030990, Fax: 01805-6030991, E-Mail: vgg{a}vg-germany.com - ist ein Produkt der Intermedia.

    (2) Diese AGB gelten in der jeweils aktuellen Fassung auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Anbieter.

    (3) Der Kunde kann die AGB jederzeit auf den Internetseiten www.vg-germany.com des Anbieters einsehen und sich diese ausdrucken.

    (4) Abweichende Erklärungen oder Bedingungen finden keine Anwendung, auch wenn der Anbieter diesen nicht ausdrücklich widerspricht.

     

    § 2 Zustandekommen des Vertrages

    Der Vertrag kommt über Fernkommunikationsmittel und mit der Zusendung einer Auftragsbestätigung gem. § 312 c BGB zustande. Voraussetzung der Teilnahme ist die vollständige und wahrheitsgemäße Angabe sämtlicher, erforderlicher Daten des Teilnehmers, insbesondere Name, Adresse und Zahlungsinformationen ("Stammdaten"). Über etwaige Änderungen der Stammdaten des Kunden dessen Teilnahme hat der Kunde den Anbieter unaufgefordert und unverzüglich zu informieren.

     

    § 3 Art und Umfang der Leistung

    (1) Auf Wunsch des Kunden vermittelt der Anbieter diesem die Möglichkeit zum Beitritt zu einer nicht auf Dauer angelegten Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR) deren Gesellschaftszweck die umfangreiche Vorteilsverschaffung von Bezugs- und Berchtigungsscheinen für die Gesellschafter sowie die Unterhaltung und Gestaltung der Freizeit der Gesellschafter zum Gegenstand haben. Der Anbieter erbringt alle für die Vermittlung und Kommunikation mit der jeweiligen Gesellschaft erforderlichen Dienstleistungen, wobei er sich zur Erfüllung seiner Verpflichtungen dem Kunden gegenüber auch Dritter bedienen kann. Weiterhin stellt der Anbieter einen unabhängigen Treuhänder zur Weiterleitung der Gesellschaftserträge an den Kunden zur Verfügung (siehe hierzu auch § 10).
    (2) Der Anbieter bietet dem Kunden monatlich gegen Entgelt die Vermittlung von Anteilen an bestehenden GbR nach Maßgabe des Inhalts der jeweiligen Bestellung an. Der Anbieter hat seine Leistung erfüllt, wenn er dem Kunden die Eintrittsmögichkeit in eine dementsprechende GbR durch ein Angebot eines Anteilseigners über den Eintritt in eine GbR verschafft hat. Erst nach Zahlung der vertraglich geschuldeten und fälligen Entgelte an die Anteilsveräußerer ist der Anbieter verpflichtet, das Angebot zum Eintritt in die GbR im Namen und für den Kunden geltend zu machen und den Gesellschaftsanteil für den Kunden anzunehmen. Die Annahmeerklärung des Anbieters über den Verkauf des Anteils steht unter Vorbehalt der Genehmigung durch die Anteilsverkäufer. Die Genehmigung gilt als erteilt, wenn den Anteilsverkäufern das Anteilsentgelt unwiderruflich gutgeschrieben wurde.
    (3) Der Anbieter ist von dem Verbot der Selbstkontraktion nach § 181 BGB befreit und kann mit sich in eigenem Namen oder als Vertreter Dritter Rechtsgeschäfte vornehmen. Insbesondere kann der Anbieter auch in eigenem Namen und für eigene Rechnung handeln. Der Anbieter ist berechtigt, sich selbst an den Gesellschaften zu beteiligen. Der Kunde ist nicht berechtigt, einen erworbenen Anteil weiter zu veräußern. Die steuerlich korrekte Geltendmachung aller aus dem Eintritt in die Gesellschaft folgenden Vermögensvorteile obliegt allein dem Kunden.
    (4) Zusätzlich übernimmt der Anbieter den Rundumservice der Gesellschaften u.a. für folgende Aufgaben:

    - Annahme von Beitrittserklärungen
    - Zusammenstellung der Gesellschaften
    - Anschreiben an die Gesellschafter; Ertragsreporting, Übermitteln der Leistungen
    - Versand von Kaufbestätigungen über die erworbenen Anteile an die Gesellschafter
    - laufende Unterrichtung der Gesellschafter über die wirtschaftliche Entwicklung der Beteiligung
    - Kaufauträge von Leistungen
    - Beauftragung eines unabhängigen Treuhänders für Ertragsausschüttung über Treuhandkonto an die Gesellschafter
    - Entgegennahme und Bearbeitung von Kündigungen und Fragen/Anliegen der Gesellschafter.

     

    § 4 Vertragsbeginn/Teilnahme- und Serviceperiode

    Der Vertragsbeginn richtet sich nach Abbuchungswunschdatum des Kunden und fällt entweder auf den 01.oder15. des Monats der auf das Datum der schriftlichen Auftragsbestätigung folgt. (Beispiel: Abbuchung 01.02.→ Teilnahmebeginn 01.03.). Die jeweilige Teilnahmeperiode beträgt immer einen Monat. Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 3 Monate und umfasst drei Teilnahmeperioden (siehe auch § 7). Der Kunde hat das Recht, diesen Vertrag binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Wir verweisen hierzu auf die gesondert aufgedruckte ausführliche Widerrufsbelehrung (siehe Rückseite Auftragsbestätigung).

     

    § 5 Dienstleistungsbeginn

    Voraussetzung für das Tätigwerden des Anbieters ist die vollständige Bezahlung des monatlichen Servicebetrages.

     

    § 6 Information über die Vermittlungstätigkeit

    (1) Der Kunde wird vom Anbieter monatlich über die erbrachte Vermittlungstätigkeit informiert. Die GbR, an die der Kunde vermittelt wurde, informiert den Kunden unverzüglich durch den Anbieter über das Gesellschaftsvermögen. Einwände gegen die Abrechnung der Transaktion sind binnen eines Monats nach Erhalt der Abrechnung, spätestens jedoch vier Monate nach der letzten Vermittlung des Abrechnungszeitraumes in Schriftform über den Anbieter vorzubringen, wobei für die fristgerechte Übersendung das Datum des Poststempels ausreichend ist.
    (2) Die Gewinnabrechnung eines Monats wird vom Anbieter, nach Ablauf der Teilnahmeende innerhalb von 20 Tagen übersandt. Die weiteren Abrechnungen erfolgen dann im gleichen Ryhtmus.

     

    § 7 Laufzeit/Kündigung

    (1) Der Vertrag hat wiederkehrende Leistungen zum Gegenstand. Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Der Vertrag hat eine Laufzeit von 3 Monaten ("Mindestvertragslaufzeit"). Der Vertrag verlängert sich automatisch immer um weitere 3 Monate, soweit er nicht von einer der Parteien mit einer Frist von 14 Tagen zum Ende der jeweiligen Laufzeit von einer der Parteien gekündigt wird.

    (2) Das Recht auf außerordentiche Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
    (3) Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Textform.

     

    § 8 Vergütung, Zahlung und Verzug

    (1) Die Vergütung richtet sich nach dem vorhergegangenen Angebot durch den Anbieter.
    (2) Das monatliche Entgelt ist 1 Monat vor dem Teilnahmebeginn an den Anbieter zu zahlen. Alle Preise verstehen sich als Bruttopreise.
    (3) Kommt der Kunde mit der Zahlung des Entgelts in Verzug, so ist der Anbieter bei Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB berechtigt, jährliche Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verlangen. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzugs behält sich der Anbieter ausdrücklich vor. Ein Zahlungsverzug entbindet den Kunden nicht von seiner vertraglich übernommenen Verpflichtung zur Zahlung der anfallenden monatlichen Entgelte.
    (4) Für zurückgegebene oder zurückgebuchte Lastschrift hat der Kunde die angefallenen Kosten zu tragen. Der Anbieter ist berechtigt, für jede verursachte Rücklastschrift, aus welchen Gründen auch immer, einen Aufwendungsersatz in Höhe von mindestens 6,00 EUR zu berechnen. Dies gilt nicht, wenn die Nichteinlösung der Lastschrift vom Kunden nicht zu vertreten ist.

    (5) Im Falle einer vom Kunden zu vertretenen Rücklastschrift hat der Anbieter das Recht, den Gewinnbetrag, endgültig einzubehalten. Mit erneutem Eingang des Servicebetrages erhält der Kunde vom Anbieter seine neuen Leistungen per Post zugeschickt.
    (6) Sollte es zu einer Rückbuchung oder Nichteinlösung der von uns eingereichten Lastschrift kommen, erhalten Sie eine Zahlungsaufforderung telefonisch, per Email oder per Post. Für diese fallen keine Mahnkosten an. Erst mit Übersendung der 3. und letzten außergerichtlichen Mahnung.

     

    § 9 Zahlungsbedingungen

    Die vom Kunden an den Anbieter monatlich zu entrichtenden Zahlungen werden grundsätzlich im Wege des Lastschrifteinzugs (zum 01. oder 15. eines Monats) beglichen. Der Kunde wird hierfür dem Anbieter eine entsprechende Einzugsermächtigung erteilen. Alternative Zahlungsarten können die Parteien in Textform vereinbaren.

     

    § 10 Treuhänder

    (1) Der Kunde beauftragt und bevollmächtigt den Anbieter im Rahmen seiner Teilnahme im Namen des Kunden einen für den Kunden unentgeltlichen Vertrag über die treuhänderische Einziehung der Erträge aus der GbR mit einem vom Anbieter auszuwählenden Treuhänder abzuschließen ("Treuhandvertrag"). Der Anbieter gilt im Hinblick auf das Angebot des Kunden auf Abschluss des Treuhandvertrags ("Treuhandvertragsangebot") als Empfangsbevollmächtigter des Treuhänders und nimmt mit Wirksamwerden des Beitritts zur GbR mit dem Kunden gleichzeitig das Treuhandvertragsangebot im Namen und Auftrag des Treuhänders an. Der Treuhandvertrag ermächtigt den Treuhänder die Erträge des Kunden aus der GbR einzuziehen. Der Kunde erteilt dem Treuhänder mit Abschluss des Treuhandvertrags entsprechende Einzugsvollmacht gegenüber dem Veranstalter und beauftragt ihn zur Verwahrung aller für die Erfüllung des Treuhandauftrages notwendigen Unterlagen. Diese enthalten u.a. den Namen des Kunden, dessen Kontaktdaten sowie Angaben zu den etwa abgeschlossenen Verträgen. Durch den Abschluss eines Treuhandvertrags entstehen dem Kunden keine Kosten.

    (2) Im Ertragsfall informiert der Anbieter den Kunden unverzüglich über den jeweiligen Ertrag. Der Kunde ermächtigt den Anbieter, alle für die Einziehung der Erträge notwendigen Daten - also Namen des Kunden, Kontaktdaten etc.- an den Treuhänder aus wichtigem Grund zu Zwecken der Auskehrung der Erträge auch an den jeweiligen Veranstalter zu übermitteln.
    (3) Die Auszahlung von Beiträgen erfolgt ausschließlich auf ein Treuhandkonto des Treuhänders. Nur der Treuhänder ist zur Geltendmachung der Erträge berechtigt.

     

    § 11 Pflichten des Anbieters

    (1) Der Anbieter verpflichtet sich, ihm erteilte Aufträge nach bestem Wissen und Gewissen unter Berücksichtigung ihm bekannten technischen Vorgaben und Informationen nach den geltenden Regeln und dem Stand der Technik auszuführen

     

    § 12 Teilnahmebedingungen

    (1) Es sind nur solche Kunden zur Teilnahme berechtigt, die
    - das 18. Lebensjahr vollendet haben
    - in ihrer Geschäftsfähigkeit nicht beschränkt sind,
    - ihren Wohnsitz nicht in den USA haben und
    - sich zum Zeitpunkt der Teilnahme nicht in einem Staat oder einem Bundesland aufhalten, nach dessen Recht die Teilnahme an dem vom Anbieter angebotenen Service nicht gestattet ist.
    (2) Vorraussetzung für die Teilnahme ist weiterhin die vollständige und wahrheitsgmäße Angabe sämtlicher, erforderlicher Daten des Teilnehmers, insbesondere Name, Adresse und Zahlungsinformationen ("Stammdaten"). Der Kunde versichert insoweit die Richtigkeit seiner Angaben und verpflichtet sich, den Anbieter über etwaige Änderungen seiner Stammdaten während seiner Teilnahme unaufgefordert und unverzüglich in Textform zu informieren.
    (3) Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes kann der Anbieter den Kunden für die weitere Teilnahme sperren. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor,
    - der Kunde sich mit seinen Zahlungsverpflichtungen aus diesem Vertrag in Verzug befindet,
    - wenn eine durchgeführte Überprüfung der Stammdaten ergeben hat, dass (a) der Kunde nicht voll geschäftsfähig, insbesondere minderjährig ist, (b) er seinen Wohnsitz in den USA oder (c) er sich zum Zeitpunkt der Teilnahme in einem Staat oder Bundesland aufhält, nach dessen Recht die Teilnahme am angebotenen Service nicht gestattet ist.
    - wenn der Kunde falsche oder irreführende Angaben in Verbindung mit seiner Teilnahme gemacht hat oder er geänderte Stammdaten nicht unverzüglich angepasst hat,
    - wenn der Kunde an betrügerischen oder sonst unzulässingen Handlungen beteiligt ist oder den Service sonst unzulässigerweise nutzt,
    - wenn der Lastschrifteinzug des Kunden rückbelastet wird, oder wenn sonst ein schwerwiegender Verstoß gegen diese AGB vorliegt, aufgrund die weitere Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistungen im konreten Fall unzumutbar ist.

     

    § 13 Sprache, Gerichtsstand und anzuwendendes Recht

    Der Vertrag wird in deutscher Sprache abgefasst. Die weitere Durchführung der Vertragsbeziehung erfolgt ausschließlich auf Deutsch. Der Vertrag und dessen Durchführung unterliegt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Für Verbraucher gilt dies allerdings nur insoweit, als dadurch keine gesetzlichen Bestimmungen des Staates eingeschränkt werden, in dem der Kunde seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat. Ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag ist Frankfurt am Main. Dies gilt nicht, wenn der Kunde Verbraucher ist.

     

    § 14 Datenschutz

    Im Zusammenhang mit der Anbahnung, Abschluss, Abwicklung und Rückabwicklung eines Kaufvertrages auf Grundlage dieser AGB werden vom Anbieter Daten erhoben, gespeichert und verarbeitet. Dies geschieht im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Der Anbieter gibt keine personenbezogenen Daten des Kunden an Dritte weiter, es sei denn, dass er hierzu gesetzlich verpflichtet wäre oder der Kunde vorher ausdrücklich eingewilligt hat. Wird ein Dirtter für Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Abwicklung von Verarbeitungsprozessen eingesetzt, so werden die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes eingehalten. Die vom Kunden mitgeteilten Daten werden ausschließlich zur Kontaktaufnahme innerhalb des Rahmens der Vertragsabwicklung und nur zu dem Zweck verarbeitet, zu dem der Kunde die Daten zur Verfügung gesellt hat. Die Zahlungsdaten werden an das mit der Zahlung beauftragte Kreditinstitut weitergegeben. Soweit den Anbieter Aufbewahrungsfristen handels- oder steuerrechtlicher Natur treffen, kann die Speicherung einiger Daten bis zu zehn Jahre dauern. Auf Wunsch des Kunden werden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen die personenbezogenen Daten gelöscht, korrigiert oder gesperrt. Eine unentgeltliche Auskunft über alle personenbezogenen Daten des Kunden ist mögich. Für Fragen und Anträge auf Löschung, Korrektur oder Sperrung personenbezogener Daten sowie Erhebung, Verarbeitung und Nutzung kann sich der Kunde schriftlich an folgende Adresse wenden: VGG Vorteilsgemeinschaft Germany, Bahnhofstraße 8, 30159 Hannover, Fax: 01805-6030991, E-Mail: vgg{a}vg-germany.com

     

    § 15 Schlussbestimmungen

    (1) Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Alle Vereinbarungen die zwischen den Parteien getroffen wurden, sind in dieser Vereinbarung schriftlich niedergelegt. Änderungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.
    (2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB rechtsunwirksam sein oder werden oder sollte sich im Vertrag eine Regelungslücke herausstellen, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragsparteien haben sich so zu verhalten, dass der angestrebte Zweck erreicht wird und alles unternommen wird, was erforderlich ist, um die Teilnichtigkeit zu beheben bzw. die Lücke auszufüllen. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung oder zur Ausfüllung einer Regelungslücke soll eine angemessene, rechtlich zulässige Regelung treten, deren Wirkung der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommt, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen Bestimmung verfolgt haben oder was die Vertragsparteien gewollt hätten, hätten sie die Regelungslücke bedacht.